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Autor: demmels

Kündigung vor einer Operation erfolgt nicht „zur Unzeit“

Bei Auseinandersetzungen über eine Kündigung in der Probezeit wird von Arbeitnehmerseite häufig ein Verstoß gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ geltend gemacht. Die Arbeitsgerichte folgen dieser Argumentation jedoch nur selten.

Sicherheitskontrolle am Flughafen: Kopftuchtragen ist erlaubt

Wenn die Art einer beruflichen Tätigkeit es erfordert, können Anordnungen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, auch wenn sie nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) als Benachteiligung erscheinen. Die Anforderungen müssen dabei jedoch objektiv belegbar und nachvollziehbar sein.

Sonderkündigungsschutz gilt vor jedem Abschnitt der Elternzeit

Der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Elternzeit verbietet Kündigungen, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen erteilt wird, kann es insbesondere in der Probezeit zu Problemen kommen, wenn Mitarbeiter sich auf den Schutz berufen.

Richtiger Umgang mit Straftaten im Betrieb

Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.

Auch GmbH-Geschäftsführer haben Recht auf Auszeit

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.

Keine wirksame Kündigung ohne Betriebsratsanhörung

Deutschlandweit laufen derzeit die Betriebsratswahlen auf Hochtouren. Auch bisher betriebsratslose Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass künftig ein Betriebsrat bei personellen Maßnahmen zu beteiligen ist. Insbesondere bei Kündigungen ist dabei das richtige Vorgehen entscheidend.

Keine Entgeltfortzahlung bei einheitlichem Verhinderungsfall

Entgeltfortzahlungskosten stellen für viele Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere wenn Arbeitsunfähigkeiten auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich auf die „Einheit des Verhinderungsfalls“ zu berufen.
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