Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.
Angesichts der hohen Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim ist damit zu rechnen, dass immer mehr Beschäftigte ihre Angehörigen im Rahmen der Familienpflegezeit zu Hause pflegen möchten. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann ein entsprechender Antrag jedoch abgelehnt werden.