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AGG

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Umsetzung der europarechtlichen Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) lässt zwar noch auf sich warten, dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, ihre Entgelt­systeme bereits jetzt auf Geschlechtsneutralität zu überprüfen.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn die Art einer beruflichen Tätigkeit es erfordert, können Anordnungen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, auch wenn sie nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) als Benachteiligung erscheinen. Die Anforderungen müssen dabei jedoch objektiv belegbar und nachvollziehbar sein.

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Regelungen für den Umgang mit Kunden sind Chefsache
Bild: ©Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Kundenorientiertes Auftreten ist für einen nachhaltigen Erfolg eines jeden Unternehmens unerlässlich. Wie sich die Mitarbeiter gegenüber Kunden zu verhalten haben, sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern zur Chefsache gemacht werden.

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Gruppe verschiedener Menschen: AGG
Bild: ©Lacheev - getty images

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