Deutschlandweit laufen derzeit die Betriebsratswahlen auf Hochtouren. Auch bisher betriebsratslose Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass künftig ein Betriebsrat bei personellen Maßnahmen zu beteiligen ist. Insbesondere bei Kündigungen ist dabei das richtige Vorgehen entscheidend.
In bislang betriebsratslosen Unternehmen wächst im Vorfeld der turnusmäßigen Betriebsratswahlen häufig die Sorge vor der erstmaligen Gründung einer Mitarbeitervertretung. Versucht der Arbeitgeber, eine solche Gründung zu verhindern oder zu behindern, setzt er sich dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen aus.
Qualifiziertes Personal ist rar. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Einstellung eines geeigneten Bewerbers an der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats scheitert. Wie Sie solchen Konflikten wirksam vorbeugen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.