Keine wirksame Kündigung ohne Betriebsratsanhörung
Betriebsratsanhörung muss sorgfältig vorbereitet werden
Ist in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt, muss er nach § 102 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vor Ausspruch jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Wird eine Kündigung ohne oder mit nicht ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung ausgesprochen, ist sie unwirksam. Dieser Mangel ist unheilbar. Eine nachträgliche Anhörung kann die Kündigung nicht mehr wirksam machen.
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