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Ratgeber
28. Mai 2026

Schulungen nach der Wahl: Das kann auf Sie zukommen

PT+
Schulungen nach der Wahl: Das kann auf Sie zukommen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Jacob Wackerhausen
Nach Abschluss der Betriebsratswahlen müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass neu oder wiedergewählte Betriebsratsmitglieder die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen geltend machen. Die Rechtslage ist dabei klar geregelt, in der Praxis jedoch häufig konfliktträchtig.

Betriebsratsschulungen: Aufwand oder
sinnvolle Investition?

Für viele Arbeitgeber sind Betriebsratsschulungen zunächst mit Kosten verbunden und werden daher kritisch gesehen. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass Schulungen als bezahlte Freistellung genutzt werden. Die Praxis zeigt jedoch ein differenzierteres Bild: Betriebsräte, die ihre Rechte und Pflichten kennen, tragen in der Regel zu einer strukturierten und rechtssicheren Zusammenarbeit bei. Fehlendes oder unzureichendes Wissen führt hingegen häufiger zu Konflikten im Betrieb. Eine fundierte Schulung ist daher auch aus Arbeitgebersicht regelmäßig im Interesse einer funktionierenden Betriebsverfassung.

Annemarie Böttcher
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