Nach Abschluss der Betriebsratswahlen müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass neu oder wiedergewählte Betriebsratsmitglieder die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen geltend machen. Die Rechtslage ist dabei klar geregelt, in der Praxis jedoch häufig konfliktträchtig.
Auch wenn die Skepsis gegenüber Betriebsratsmitgliedern häufig groß ist, erfüllt die ganz überwiegende Anzahl der Arbeitnehmervertreter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordentlich. Ist dies nicht der Fall, ist unter besonderen Voraussetzungen eine Kündigung möglich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager aufgehoben, die sich aufgrund hoher Betriebsratsvergütungen in einem Untreueprozess verantworten müssen. Das Urteil des BGH gibt Anlass, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern hinsichtlich der Angemessenheit zu überprüfen.