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Schulung

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Schulungen nach der Wahl: Das kann auf Sie zukommen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Jacob Wackerhausen

Nach Abschluss der Betriebsratswahlen müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass neu oder wiedergewählte Betriebsratsmitglieder die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen geltend machen. Die Rechtslage ist dabei klar geregelt, in der Praxis jedoch häufig konfliktträchtig.

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