Der Urlaubsanspruch wird häufig auch als „heilige Kuh“ des Arbeitsrechts bezeichnet. Während einer Elternzeit gilt die Unantastbarkeit jedoch nicht – hier kann der Urlaub sogar gekürzt werden. Ein Automatismus ist die Kürzung aber nicht. Vielmehr müssen Sie als Personalverantwortliche aktiv werden.
Der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Elternzeit verbietet Kündigungen, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen erteilt wird, kann es insbesondere in der Probezeit zu Problemen kommen, wenn Mitarbeiter sich auf den Schutz berufen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.
Nach einer Elternzeit – insbesondere bei längerer Abwesenheit – gehen die Vorstellungen über den künftigen Einsatz des Mitarbeiters und die betrieblichen Bedürfnisse häufig auseinander. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig planen und gut vorbereitet in die Gespräche zur Rückkehr einsteigen.
Das Kinder- und Elterngeld soll jungen Familien einen finanziellen Ausgleich für Belastungen während der Kindererziehung gewähren. Doch bereits während der Schwangerschaft soll die werdende Mutter finanziell abgesichert werden.
Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personalplanungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Eine Mitarbeiterin kehrt nach dreijähriger Elternzeit zurück und möchte ihren alten Arbeitsplatz wieder einnehmen. Dieser wird jedoch erfolgreich von einer neuen Mitarbeiterin besetzt. Muss ich der neuen Mitarbeiterin jetzt kündigen? Erfahren Sie mehr über rechtliche Vorgaben und alternative Lösungen.
Eine Mitarbeiterin möchte ihre Elternzeit wegen finanzieller Gründe vorzeitig beenden und an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, der inzwischen neu besetzt ist. Hat sie Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit und ihren alten Arbeitsplatz?
Ich habe eine Mitarbeiterin, die an einem spezialisierten Projekt arbeitet. Sie hat mir überraschend ihre Schwangerschaft mitgeteilt und dass ihr Mutterschutz in drei Wochen beginnt. Danach plant sie ein Jahr Elternzeit. Jetzt habe ich große Probleme, schnell Ersatz zu finden. Hätte sie mich nicht früher über ihre Schwangerschaft und Elternzeit informieren müssen?