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Ratgeber
29. Juni 2026

Urlaubskürzung bei Elternzeit: Hier müssen Sie handeln

PT+
Urlaubskürzung bei Elternzeit: Hier müssen Sie handeln
Bild: ©mediaphotos / iStock / Getty Images Plus
Der Urlaubsanspruch wird häufig auch als „heilige Kuh“ des Arbeitsrechts bezeichnet. Während einer Elternzeit gilt die Unantastbarkeit jedoch nicht – hier kann der Urlaub sogar gekürzt werden. Ein Automatismus ist die Kürzung aber nicht. Vielmehr müssen Sie als Personalverantwortliche aktiv werden.

Gesetz ermöglicht Urlaubskürzung in der Elternzeit

Nach § 17 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Bei dieser Kürzung handelt es sich jedoch nicht um einen gesetzlichen Automatismus. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kürzungsrecht stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Gestaltungserklärung dar, die vor, während oder auch noch nach der Elternzeit abgegeben werden kann. Nach der Rechtsprechung ist die Ausübung dieses Kürzungsrechts jedoch nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Kürzung des Urlaubs nicht mehr wirksam erklärt werden.

Annemarie Böttcher
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