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Ratgeber
29. Mai 2024

Rückkehr aus der Elternzeit: Arbeitsplatz ist kein Wunschkonzert

PT+
Rettungsring
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
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Eine Mitarbeiterin kehrt nach dreijähriger Elternzeit zurück und möchte ihren alten Arbeitsplatz wieder einnehmen. Dieser wird jedoch erfolgreich von einer neuen Mitarbeiterin besetzt. Muss ich der neuen Mitarbeiterin jetzt kündigen? Erfahren Sie mehr über rechtliche Vorgaben und alternative Lösungen.
Eine Mitarbeiterin, die in den letzten drei Jahren durchgängig in Elternzeit war, möchte jetzt wieder in den Betrieb zurückkommen. Sie stellt sich vor, dass sie wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt wird. Auf diesem Arbeitsplatz beschäftige ich aber mittlerweile eine neu eingestellte Mitarbeiterin, die ihre Sache sehr gut macht und die ich gerne behalten möchte. Muss ich der neuen Mitarbeiterin jetzt trotzdem kündigen?

Annemarie Böttcher
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