Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.
Da bereits der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung ein Arbeitsverhältnis massiv belasten kann, ist nach der Rechtsprechung unter besonderen Umständen eine Kündigung auch ohne einen Beleg für das Fehlverhalten rechtens. Eine vorherige Anhörung des Betroffenen ist dabei jedoch Pflicht.