Problemfall Massenentlassungsanzeige: Warten auf den EuGH
Bisher galt der Grundsatz, dass Kündigungen unwirksam sind, sofern bei der zuständigen Agentur für Arbeit keine oder eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige eingegangen ist. Dies könnte sich zukünftig ändern, wenn der europäische Gerichtshof grünes Licht gibt.