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Online-Seminar
13. März 2024

Was Sie zur fristlosen Kündigung wissen müssen

PT+
Geschäftsmann, der eine Kiste mit persönlichen Gegenstände in der Hand hält
Bild: ©pcess609/iStock/Getty Images Plus
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Stolperfallen bei der fristlosen Kündigung lauern, was ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung stellt.

„Wichtiger Grund“ rechtfertigt fristlose Kündigung

§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Ein Arbeitsvertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden

  • unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
  • unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Hier kann nur fristlos gekündigt werden

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen bei

  • Mandatsträgern, z. B. Betriebsräten
  • Funktionsträgern, z. B. Datenschutzbeauftragten
  • (tarif-) vertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern
  • Azubis nach Ablauf der Probezeit
  • befristet Beschäftigten ohne Vereinbarung der ordentlichen Kündigung.

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