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Hintergrund
28. Februar 2024

Betriebsbedingte Kündigung setzt Wegfall des Arbeitsplatzes voraus

PT+
Illustration einer Kündigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Golden Sikorka
Inhalte in diesem Beitrag
Arbeitsplatzwegfall
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.

Diese Vorüberlegungen sind unverzichtbar

Betriebsbedingte Kündigungen werden in der Regel nicht von heute auf morgen ausgesprochen, sondern sind die Folge intensiver Überlegungen, ob und wie ein Betrieb wirtschaftlich sinnvoll weitergeführt werden kann. Anlass für diese Überlegungen sind häufig außerbetriebliche Umstände, die den Arbeitgeber zum Handeln zwingen, z. B. ein Umsatzeinbruch. Aber auch innerbetriebliche Umstände, wie z. B. geplante Umstrukturierungsmaßnahmen, können Auslöser für den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen sein. Grundsätzlich sind sowohl Kündigungen aufgrund außerbetrieblicher Umstände als auch wegen innerbetrieblicher Ursachen möglich. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind die Anforderungen an die Darlegungen des Arbeitgebers zum Wegfall des Arbeitsplatzes in einigen Punkten unterschiedlich.

Annemarie Böttcher
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