Betriebsbedingte Kündigung setzt Wegfall des Arbeitsplatzes voraus
Diese Vorüberlegungen sind unverzichtbar
Betriebsbedingte Kündigungen werden in der Regel nicht von heute auf morgen ausgesprochen, sondern sind die Folge intensiver Überlegungen, ob und wie ein Betrieb wirtschaftlich sinnvoll weitergeführt werden kann. Anlass für diese Überlegungen sind häufig außerbetriebliche Umstände, die den Arbeitgeber zum Handeln zwingen, z. B. ein Umsatzeinbruch. Aber auch innerbetriebliche Umstände, wie z. B. geplante Umstrukturierungsmaßnahmen, können Auslöser für den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen sein. Grundsätzlich sind sowohl Kündigungen aufgrund außerbetrieblicher Umstände als auch wegen innerbetrieblicher Ursachen möglich. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind die Anforderungen an die Darlegungen des Arbeitgebers zum Wegfall des Arbeitsplatzes in einigen Punkten unterschiedlich.
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