Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
20. März 2024

Problemfall Massenentlassungs­anzeige: Warten auf den EuGH

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Bisher galt der Grundsatz, dass Kündigungen unwirksam sind, sofern bei der zuständigen Agentur für Arbeit keine oder eine fehlerhafte Massenentlassungs­anzeige eingegangen ist. Dies könnte sich zukünftig ändern, wenn der europäische Gerichtshof grünes Licht gibt.

Massenentlassungsanzeige fehlt – Kündigung unwirksam?

Ein Unternehmen hatte Insolvenz angemeldet. Ein Betriebsrat existierte nicht. Der Insolvenz­verwalter stellte den Betrieb ein und beendete zwischen dem 12.11.2020 und dem 29.12.2020 sämtliche noch bestehenden 22 Arbeitsverhält­nisse durch Kündigung oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein von Kündigung betroffener Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage. Er hielt die Kündigung für unwirksam, weil der Insolvenz­verwalter keine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erstattet habe. Auch der zuletzt mit dem Fall befasste sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war der Ansicht, dass der Insolvenzverwalter verpflichtet gewesen sei, eine Massenentlassungsanzeige zu erstatten.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.