Problemfall Massenentlassungsanzeige: Warten auf den EuGH
Massenentlassungsanzeige fehlt – Kündigung unwirksam?
Ein Unternehmen hatte Insolvenz angemeldet. Ein Betriebsrat existierte nicht. Der Insolvenzverwalter stellte den Betrieb ein und beendete zwischen dem 12.11.2020 und dem 29.12.2020 sämtliche noch bestehenden 22 Arbeitsverhältnisse durch Kündigung oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein von Kündigung betroffener Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage. Er hielt die Kündigung für unwirksam, weil der Insolvenzverwalter keine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erstattet habe. Auch der zuletzt mit dem Fall befasste sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war der Ansicht, dass der Insolvenzverwalter verpflichtet gewesen sei, eine Massenentlassungsanzeige zu erstatten.
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