Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein bei Arbeitgebern beliebtes Instrument, um die Flexibilität zu erhöhen. Doch nicht nur komplette Arbeitsverträge, sondern auch einzelne Arbeitsbedingungen können befristet werden. Welche Regelungen hier möglich und sinnvoll sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Personalauswahl- und Einstellungsverfahren sind zeitintensiv. Umso ärgerlicher ist es, wenn der auserwählte Stellenbewerber nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages doch noch abspringt. Mit der richtigen Vertragsgestaltung können Sie sich hier schützen.
Die Erstellung von Arbeitszeugnissen wird von Personalverantwortlichen gerne als lästige Aufgabe auf die lange Bank geschoben. Dabei kann die Zeugniserteilung schnell von der Hand gehen – vorausgesetzt, die Vorgaben der Rechtsprechung sind bekannt.
Bei der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt kann es sich kein Unternehmen leisten, wertvolle Fachkräfte an die Konkurrenz zu verlieren. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann dies verhindern – vorausgesetzt, es wurde rechtswirksam vereinbart.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.
In der Personalarbeit ist die Einhaltung von Fristen nicht nur am Jahresende, sondern ganzjährig eine wichtige Aufgabe, die größte Sorgfalt erfordert. Versäumnisse haben hier oft gravierende Folgen, die vermeidbar sind, wenn die Grundzüge der Fristberechnung beherzigt werden.
In Betrieben ohne gleichmäßig planbaren Arbeitsanfall ist die Arbeit auf Abruf ein probates Mittel, um die Personalkosten im Rahmen zu halten. Dies funktioniert jedoch nur, wenn in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter entsprechende Regelungen vereinbart wurden. Versäumnisse in diesem Kontext können in zweifacher Hinsicht teuer werden.
Befristete Arbeitsverhältnisse haben den Vorteil, dass sie enden, ohne dass der Arbeitgeber die Hürden des Kündigungsschutzes überwinden muss. Doch auch im Falle automatisch endender Befristungen können Fehler gemacht werden, die negative finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Emotionen sollten bei diesem Thema besser außen vor bleiben, wie das nachfolgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Der Nine-to-five-Job im Betrieb hat spätestens seit der Coronapandemie in vielen Unternehmen ausgedient. Wo es sich nach dem Tätigkeitsfeld einrichten lässt, wünschen sich die Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch hier stimmen.