Kündigung vor Arbeitsantritt: So sichern Sie Ihre Rechte
Stellenbewerber fahren oft zweigleisig
Während viele Arbeitnehmer in der Vergangenheit froh waren, überhaupt einen Job zu bekommen, hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt inzwischen diametral geändert. Vor allem qualifizierte Arbeitnehmer können sich aus einer Fülle von Jobangeboten den für sie am besten passenden Arbeitsplatz aussuchen. Nicht selten kommt es dabei vor, dass sich nach der Vertragsunterzeichnung bei einem Unternehmen ein noch interessanteres Jobangebot in einem anderen Unternehmen auftut. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen bereits in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrag kündigen kann. Die Antwort auf diese Frage hängt von der jeweiligen Gestaltung des Arbeitsvertrages ab.
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