Ein verlorener Kündigungsschutzprozess kann teuer werden. Doch bevor der siegreiche Arbeitnehmer Verzugslohn geltend machen kann, muss er nach einem aktuellen Urteil konkret Auskunft über seine Bemühungen zur Stellensuche machen.
Personalauswahl- und Einstellungsverfahren sind zeitintensiv. Umso ärgerlicher ist es, wenn der auserwählte Stellenbewerber nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages doch noch abspringt. Mit der richtigen Vertragsgestaltung können Sie sich hier schützen.
Noch immer ist das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen erheblich und zwar nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Damit sich dies ändert, wurde am 24.04.2023 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) verabschiedet, die geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierungen verhindern will und unter Sanktionen stellt.
Nicht nur bei Stellenausschreibungen droht die Diskriminierungsfalle. Auch bei Absagen an Stellenbewerber ist Vorsicht geboten. Die falsche Formulierung kann hier kostspielige Folgen haben.