Update Zeugnisrecht: Diese Punkte müssen Sie beachten
Das Verfassen des Zeugnisses ist Arbeitgebersache
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitsverhältnisse in § 109 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Danach muss ein Zeugnis in schriftlicher Form verfasst werden. Es muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten. Weitere Vorgaben enthält das Gesetz nicht. Dies führt dazu, dass Zeugnisstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten gang und gäbe sind. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sind dabei im wesentlichen Fragen über die Zeugnisform, notwendige Zeugnisbestandteile, die Leistungsbeurteilung sowie die Verwendung von Geheimcodes.
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