BAG schafft Klarheit: Keine Angst vor Klagen von Ex-Mitarbeitern
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.