Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat am 18.10.2024 den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Arbeit als Personalverantwortliche bedeutet.
Die Digitalisierung hat neue, flexible Möglichkeiten des Arbeitens eröffnet. Nicht jedes Modell ist dabei für jedes Unternehmen
gleichermaßen praktikabel – die Erfahrungen aus der Corona-Hochphase haben jedoch gezeigt, dass mehr machbar ist, als gedacht. Nachfolgend stellen wir verschiedene Optionen vor, die Ihnen die Digitalisierung bietet.
Nicht alle Personalvorgänge können digital vollzogen werden. Gesetzliche Formvorschriften stehen einer kompletten Digitalisierung der Personalarbeit und der Personalakten entgegen.