Flexibilisierung der Arbeit hat zwei Aspekte
Der „Nine-to-Five-Job“ verliert in der Arbeitswelt schon seit längerem an Bedeutung. Die Digitalisierung ermöglicht es, die Arbeit so flexibel zu gestalten, dass sie sich an den Bedürfnissen der Beteiligten anpasst. Es ist in bestimmten Tätigkeitsbereichen zunehmend nicht mehr zeitgemäß, die Arbeit mit einer starren Arbeitszeit an einem festen Arbeitspatz im Betrieb zu erbringen. Die Flexibilisierung hat daher zwei Komponenten – eine zeitliche und eine örtliche. Die Arbeit kann zu unterschiedlichen Zeiten – auch am Wochenende – zuhause, im Zug oder im Café erbracht werden. In rechtlicher Hinsicht tun sich hier naturgemäß mehrere Spannungsfelder auf.
Anfänge der Flexibilisierung in zeitlicher Hinsicht
In zeitlicher Hinsicht hat die Flexibilisierung bereits in der Vergangenheit durch die Einführung der verschiedensten Gleitzeitmodelle ihren Anfang genommen, die es Mitarbeitern erlauben, private Termine wahrzunehmen, Stoßzeiten auf dem Weg zum Betrieb zu umgehen oder familiären Verpflichtungen nachzukommen. Erweitert wurde der Spielraum durch die Einführung von Jahresarbeitszeitkonten, die nicht nur dem Mitarbeiter Freiräume hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung schaffen, sondern auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit einräumen, die Arbeitsmenge der Auftragslage anzupassen.
Ortsunabhängiges Arbeiten ist auf dem Vormarsch
Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die Digitalisierung vieler Arbeitsbereiche haben weitere Freiräume eröffnet, die es Mitarbeitern erlauben, ihrer Tätigkeit nicht nur im Betrieb, sondern ortsunabhängig nachzugehen. Unter das Stichwort „Remote-Work“ (Fernarbeit) fallen die spätestens seit der Coronavirus-Pandemie hinlänglich bekannten Beschäftigungsmodelle des Homeoffice bzw. der Telearbeit oder der mobilen Arbeit. Da die Arbeit jedoch in den meisten Fällen nicht ausschließlich außerhalb des Betriebes, sondern zum Teil auch im Betrieb stattfindet (alternierende Telearbeit/Homeoffice), werden die dortigen räumlichen Ressourcen der reduzierten Anwesenheit der Mitarbeiter angepasst. Desk-Sharing, Open-Space und Co-Working sind die in diesem Zusammenhang entwickelten Arbeitsplatzkonzepte, die rechtlich näher zu betrachten sind.