Eigenkündigung kann nicht zurückgenommen werden
Gibt es im Arbeitsverhältnis Unstimmigkeiten, ist es für den Arbeitgeber die einfachste Lösung, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Häufig kommt es anschließend jedoch zum Rechtsstreit, wenn den Mitarbeiter die Reue über die Eigenkündigung packt.