Kündigung ist trotz Betriebsrats-Veto möglich
Betriebsrat hat Anhörungsrecht bei Kündigungen
Weitgehend bekannt ist die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), vor Ausspruch einer jeden Kündigung den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Angabe der Sozial- und Beschäftigungsdaten des Betroffenen sowie der maßgeblichen Kündigungsgründe anzuhören. Hinlänglich bekannt ist auch, dass eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats unwirksam ist. Weit weniger bekannt sind hingegen die Folgen und das richtige Vorgehen, wenn der Betriebsrat einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung widerspricht.
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