Regelmäßig befassen sich die Arbeitsgerichte mit Fällen, in denen es um die Frage der Rückerstattung von Fortbildungskosten geht. Nicht selten gehen die Arbeitgeber in diesen Fällen leer aus, wie auch das folgende Urteil zeigt.
Häufige Fehlzeiten sind Grundlage für eine bei jeder krankheitsbedingten Kündigung zu prüfenden negativen Gesundheitsprognose. Unfallbedingte Fehltage dürfen nach einem aktuellen Urteil in diesem Zusammenhang jedoch nicht berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein großes Problem vieler Arbeitnehmer. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber bei der Einteilung der Arbeitszeit nicht allen Wünschen einzelner Mitarbeiter nachkommen.
Bisher haben Arbeitgeberkündigungen wegen beleidigender oder rassistischer Äußerungen von Arbeitnehmern in privaten Chat-Gruppen vor den Arbeitsgerichten nur selten Bestand. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des BAG ändern.
Die Bestimmungen des Datenschutzes werden in einigen Betrieben noch immer nicht konsequent umgesetzt und beachtet. Dass ein nachlässiger Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten teuer werden kann, zeigt die nachfolgende Entscheidung.
Muss ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, erhalten die Mitarbeiter für drei Monate ihren rückständigen Lohn als Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Bei weitergehenden Lohnrückständen gehen sie nach einem aktuellen Urteil leer aus.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind kein Kavaliersdelikt, bei dem Arbeitgeber wegsehen können. Die Arbeitsgerichte fahren bei Vorfällen dieser Art erfreulicherweise einen eindeutigen Kurs, wie das folgende Urteil zeigt.
Der Abschluss und die Abwicklung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine der größten Fehlerquellen in der Personalarbeit und führt dementsprechend häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch nicht immer sind sogenannte Entfristungsklagen erfolgreich.
Die Verwertung von Überwachungsvideos ist immer wieder ein Thema in Kündigungsschutzverfahren, in denen ein Arbeitgeber Vertragsverstöße eines Arbeitnehmers beweisen muss. Das BAG hat hierzu vor Kurzem ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.