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Autor: schmidta

Wenn Krankheit zum Problem wird…

Personalausfälle wegen Krankheit sind ärgerlich, gehören aber zum betrieblichen Alltag. Nehmen krankheitsbedingte Fehlzeiten bei einzelnen Mitarbeitern jedoch überhand, ist die Kündigung unter Umständen unausweichlich.

Letzter Prüfungsschritt: Wessen Interessen überwiegen?

Selbst wenn die Voraussetzungen der ersten drei Prüfungsstufen vorliegen, ist der Kündigungsschutzprozess für den Arbeitgeber noch nicht gewonnen. Denn zum Abschluss muss das Gericht eine umfangreiche Interessenabwägung vornehmen, die noch einmal alles auf den Kopf stellen kann.

Häufige Kurzerkrankungen sind kostspielig

Häufige Kurzerkrankungen verursachen mitunter enorme Kosten und haben nicht selten erhebliche Betriebsablaufstörungen zur Folge. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass diese Fallgruppe der Hauptanwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung ist.

„Ultima Ratio“: Gibt es eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit?

Wie jede andere Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Ergreifen einer anderen Maßnahme zu vermeiden, hat diese Vorrang.

Wann Mitarbeiter Auskunft verlangen können

Muss ich einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer Auskunft über seinen genommenen Urlaub geben? – Erfahren Sie, wann Sie zur Auskunft über den Urlaubsstand eines ehemaligen Mitarbeiters verpflichtet sind und wie die aktuelle Rechtsprechung zu Urlaubsabgeltungsansprüchen aussieht.

Schwerbehinderte Mitarbeiter genießen besonderen Schutz

Nicht selten betrifft eine krankheitsbedingte Kündigung Mitarbeiter, die schwer­behindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. In diesen Fällen sind die Besonderheiten des hier bestehenden Sonderkündigungsschutzes zu beachten.

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Darauf müssen Sie sich einstellen

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Politik durch seine hinlänglich bekannte Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung unter Druck gesetzt hatte, legte nun das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes vor.

Krank bei Kündigungszugang: Keine Erschütterung des AU-Beweiswertes

Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.

Stellenanzeige „flinke Frauenhände“ ist diskriminierend

Nicht nur bei Stellenausschreibungen droht die Diskriminierungsfalle. Auch bei Absagen an Stellenbewerber ist Vorsicht geboten. Die falsche Formulierung kann hier kostspielige Folgen haben.

Wann eine Prozessbeschäftigung unzumutbar ist

Stellt sich eine fristlose Kündigung vor Gericht als unwirksam heraus, stehen häufig hohe Verzugslohnforderungen im Raum. Das Angebot einer Prozessbeschäftigung kann dieses Risiko nicht minimieren.
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