Stellenausschreibungen sind noch immer der erste Anknüpfungspunkt für Entschädigungsklagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung. Zum Glück verfügen die Arbeitsgerichte hier über Augenmaß.
Noch immer sind Stellenanzeigen ein häufiger Anknüpfungspunkt für Diskriminierungsklagen. Doch nicht jede vermeintlich offensichtliche Diskriminierung rechtfertigt eine Entschädigungszahlung.
Nicht nur bei Stellenausschreibungen droht die Diskriminierungsfalle. Auch bei Absagen an Stellenbewerber ist Vorsicht geboten. Die falsche Formulierung kann hier kostspielige Folgen haben.