Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Autor: longins

Urlaubsgewährung: Auf das richtige Handling kommt es an

Urlaub dient der Erholung und trägt damit maßgeblich zur Gesundheit der Beschäftigten bei. Die gesetzlichen Vorgaben zum Urlaub entsprechen jedoch nicht immer den individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Für Personalverantwortliche kann dies eine Herausforderung bedeuten.

Nur Vermittlungsauftrag schützt bei Diskriminierungsklagen

Die ganz überwiegende Anzahl von Diskriminierungsklagen beruht auf Fehlern beim Stellenbesetzungsverfahren. Laut einem Urteil des BAG ist bei der Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung besondere Vorsicht geboten.

Was gilt bei der Arbeitszeit? Die wichtigsten Fakten im Überblick

Neben der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden angesichts des Wandels der Arbeitswelt auch Änderungen bei der zulässigen täglichen Arbeitszeit diskutiert. Bis zu einer möglichen Neuregelung sind jedoch die geltenden gesetzlichen Vorgaben weiterhin verbindlich zu beachten.

Arbeitsunfähig wegen Tattoo: Keine Lohnfortzahlung

Tattoos gehören heute zum alltäglichen Erscheinungsbild. Dennoch verbleibt das Risiko etwaiger Gesundheitsfolgen nach einer Tätowierung beim Arbeitnehmer – eine Überwälzung auf den Arbeitgeber ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig.

Strategien und Maßnahmen bei Minderleistung

Kein Arbeitgeber kann erwarten, dass Mitarbeiter täglich Höchstleistungen erbringen. Umgekehrt ist es jedoch auch nicht zumutbar, dauerhaft Beschäftigte zu halten, deren Leistungen deutlich hinter denen der Kolleginnen und Kollegen zurückbleiben. In solchen Fällen ist ein planvolles und strukturiertes Vorgehen erforderlich.

So gestalten Sie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen rechtssicher

Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen angesichts des zunehmenden Wett­bewerbs von zentraler Bedeutung – sowohl zur Sicherung der Marktposition als auch zum Schutz von Innovationen. Entsprechend sollten Verschwiegenheitsverpflichtungen zum Schutz vertraulicher Informationen in keinem Arbeitsvertrag fehlen.

Kein Verzicht auf Mindesturlaub in einem Prozessvergleich

Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht enden häufig mit einem Vergleich, in dem die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis möglichst abschließend geregelt werden. Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub geht dies jedoch nur begrenzt.

Sturz wegen Verschluckens beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein

Wer sich bei der Arbeit an einer Tasse Kaffee verschluckt, stürzt und dabei verletzt, kann unter bestimmten Umständen auf Unfallversicherungsschutz hoffen – das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.
9 von 21