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Urlaub

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Während des Erholungsurlaubs müssen Mitarbeiter grundsätzlich nicht für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter in keinem Fall während seines Urlaubs kontaktieren darf.

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Ferienjobber können Engpässe überbrücken
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Soweit es die Art der Tätigkeit zulässt, kann der Einsatz von Ferienjobbern eine sinn­volle Alternative zur Ablehnung von Urlaubswünschen der Stammbelegschaft dar­stellen. Damit die Beschäftigung von Aushilfen nicht zu finanziellen Risiken führt, sind jedoch die einschlägigen Vorgaben zu beachten.

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So verläuft die Urlaubszeit in geregelten Bahnen
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Die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs während der Urlaubszeit gehört zu den wiederkehrenden organisatorischen Kernaufgaben von Personalverantwortlichen. Wie sich betriebliche Belange und individuelle Urlaubswünsche rechtssicher und praktikabel in Einklang bringen lassen, zeigt der folgende Überblick.

Trotz sorgfältiger Urlaubsplanung können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Arbeitgeber erwägen, bereits genehmigten Urlaub zu ändern oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückzurufen. Rechtlich durchsetzbar ist dies jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.

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Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht enden häufig mit einem Vergleich, in dem die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis möglichst abschließend geregelt werden. Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub geht dies jedoch nur begrenzt.

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Keine Abgeltung: Urlaub wird durch Freistellung gewährt
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Die jüngere Entwicklung im Urlaubsrecht hat dazu geführt, dass sich Arbeitsgerichte häufig mit der Abgeltung von Urlaubsansprüchen befassen müssen. Dabei fallen die Entscheidungen nicht immer zugunsten der Arbeitnehmerseite aus.

Krank im Auslandsurlaub: Laut einem aktuellen Urteil des BAG können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Entgeltfortzahlung trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verweigern. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Krankschreibung im Inland.

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Urlaubskürzung verpasst? Das kann teuer werden!
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Nicht selten scheiden Mitarbeiter nach jahrelanger Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis aus. Wer die Möglichkeit zur Urlaubskürzung verpasst hat, muss sich auf hohe Nachforderungen einstellen. Dabei lässt sich diese Kostenfalle ganz einfach vermeiden.

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