Konkurrenztätigkeit rechtfertigt fristlose Kündigung
Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.