Die Umsetzung der europarechtlichen Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) lässt zwar noch auf sich warten, dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, ihre Entgeltsysteme bereits jetzt auf Geschlechtsneutralität zu überprüfen.
In vielen Unternehmen ist die Gehaltsabrechnung in Papierform bereits Geschichte. Ob es aber generell erlaubt ist, den Mitarbeitern Entgeltabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument zu überlassen, hat das BAG erst jetzt entschieden.