Die Legalisierung von Cannabis hat große Wellen geschlagen. Doch nicht nur der betriebliche Umgang mit dieser Droge sollte konkret geregelt werden, auch das Thema Alkohol gehört in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was es hierbei zu beachten gilt.
Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Nicht nur komplette Arbeitsverträge, auch einzelne Arbeitsbedingungen können befristet werden. Doch die Arbeitsgerichte werfen in diesen Fällen ein besonderes Auge darauf, ob ein Arbeitnehmer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personalplanungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht einzuhaltende Fristenregime steht aktuell auf dem Prüfstand des EuGH.
Nicht selten werden bei einem Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in einem Aufhebungsvertrag Regelungen über Urlaubsansprüche getroffen. Wer hier nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Die Sommer werden immer heißer und die Hitze verursacht nicht nur bei älteren Menschen gesundheitliche Probleme. Um die zusätzlichen Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, möglichst gering zu halten, sind Arbeitgeber und Personalverantwortliche gefordert.
Grundsätzlich unterliegt die Wahl der Kleidung am Arbeitsplatz dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen nicht doch Vorschriften zur Kleidung machen kann.