Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann Kündigung rechtfertigen
Es ist erfreulich, dass die Rechtsprechung zunehmend kritisch prüft, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) tatsächlich den Nachweis einer Erkrankung erbringen. Gleichwohl bleibt die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtlich anspruchsvoll