Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Emotionen sollten bei diesem Thema besser außen vor bleiben, wie das nachfolgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.