Die neue Regierung ist im Amt, der Koalitionsvertag ist unterzeichnet. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorhaben der neuen großen Koalition. Ob und wie diese auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Ein Widerruf dieser Nutzungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Was zu beachten ist, zeigt ein aktuelles Urteil.
Der beste Kündigungsgrund ist wertlos, wenn Fristen beim Ausspruch der Kündigung versäumt werden. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil selbst dann, wenn die Fristversäumnis auf einer vorgeblichen Rücksichtnahme auf den zu kündigenden Mitarbeiter beruht.
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Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem zu Kündigenden auch zugeht. Wer für die Zustellung den Weg des Einwurfeinschreibens wählt, muss im Streitfall für den Zugang die richtigen Nachweise vorlegen können.
Aufgrund der anhaltend schlechten wirtschaftliche Lage erwägen immer mehr Unternehmen, Stellen abzubauen. Aufhebungsverträge sind dabei gegenüber Kündigungen vorzuziehen. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sollten dabei jedoch möglichst vermieden werden.