Streitigkeiten über die Freistellung von Mitarbeitern während der Kündigungsfrist beschäftigen die Arbeitsgerichte häufig, insbesondere wenn damit der Entzug eines Dienstwagens verbunden ist. Ein aktuelles Urteil spricht auf den ersten Blick zugunsten des Mitarbeiters – tatsächlich enthält es jedoch Einschränkungen.
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Ein Widerruf dieser Nutzungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Was zu beachten ist, zeigt ein aktuelles Urteil.