Stellenanzeigen sollen potenzielle neue Mitarbeiter unmittelbar ansprechen. Dieses Ziel sollte Unternehmen jedoch nicht dazu verleiten, vorschnell möglichst „griffige“ Formulierungen in der Anzeige zu platzieren.
Das von der Regierung am 13.03.2024 beschlossene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz steht in den Startlöchern. Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, es gilt aber als wahrscheinlich, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen werden, das dann in Etappen in Kraft treten wird.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Freistellungsansprüche in Betracht kommen, wann Mitarbeiter Anspruch auf eine familienbedingte Freistellung haben und welche Rechte der Arbeitgeber hat.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Stolperfallen bei der fristlosen Kündigung lauern, was ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung stellt.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Fallgruppen es zu unterscheiden gilt, unter welchen Voraussetzungen Sie krankheitsbedingt kündigen können und was die neue EuGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Schwerbehinderten für Sie bedeutet.
Noch immer sind Stellenanzeigen ein häufiger Anknüpfungspunkt für Diskriminierungsklagen. Doch nicht jede vermeintlich offensichtliche Diskriminierung rechtfertigt eine Entschädigungszahlung.
Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind entgegen dem Wortlaut nicht so frei- willig, wie mancher Arbeitgeber es gerne hätte. Greift ein Diskriminierungsverbot, muss eine freiwillige Leistung auch an Mitarbeiter gewährt werden, die der Arbeitgeber ursprünglich nicht bedenken wollte.
Auch wenn das Tabuthema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ in der jüngeren Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, scheuen sich Betroffene noch immer, rechtlichen Schutz einzufordern. Dies könnte sich jedoch künftig ändern, da das Hinweisgeberschutzgesetz auch diese Fälle erfassen kann.
Auch in der Arbeitswelt spielt Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend eine Rolle. Für Personalverantwortliche ist es daher unumgänglich, sich mit den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Risiken auseinanderzusetzen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Einsatz- und Problembereiche der KI.
Datenschutz ist ein leidiges Thema, das jedoch auch in der Personalarbeit ernst genommen werden muss. Verlangt ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Auskunft über die ihn betreffenden Daten, ist zügiges Handeln geboten, da ansonsten Schadenersatzforderungen die Folge sein können.