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Online-Seminar
21. Februar 2024

Die wichtigsten Fakten zur krankheitsbedingten Kündigung

PT+
Hölzerne Waage mit der Aufschrift Arbeitsrecht. Darauf balancieren Kugeln mit einem Virensymbol und der Aufschrift Kündigung
Bild: www.fotogestoeber.de/iStock/Getty Images Plus
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Fallgruppen es zu unterscheiden gilt, unter welchen Voraussetzungen Sie krankheitsbedingt kündigen können und was die neue EuGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Schwerbehinderten für Sie bedeutet.

Prüfung in vier Stufen

1. Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Kriterien für die negative Gesundheitsprognose bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen:

  • Fehlzeiten in der Vergangenheit
  • Prognosezeitraum in der Vergangenheit: in der Regel sind drei Jahre heranzuziehen, mindestens jedoch zwei Jahre
  • Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr sind beachtlich
  • Krankheiten mit Wiederholungsgefahr sind prognosefähig

2. Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

  • Betriebsablaufstörungen (z.B. Maschinenstillstand)
  • Wirtschaftliche Belastungen (z.B. Entgeltfortzahlungskosten)

3. Stufe: Fehlen eines milderen Mittels/keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Für alle Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung gilt:

  • Es muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz einzusetzen.
  • Änderungskündigung als milderes Mittel ist vorrangig.

4. Stufe: Interessenabwägung

Aspekte der Interessenabwägung:

  • Alter/Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

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