Bisher haben Arbeitgeberkündigungen wegen beleidigender oder rassistischer Äußerungen von Arbeitnehmern in privaten Chat-Gruppen vor den Arbeitsgerichten nur selten Bestand. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des BAG ändern.
Auch wenn die Skepsis gegenüber Betriebsratsmitgliedern häufig groß ist, erfüllt die ganz überwiegende Anzahl der Arbeitnehmervertreter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordentlich. Ist dies nicht der Fall, ist unter besonderen Voraussetzungen eine Kündigung möglich.
In einem Kündigungsschutzverfahren muss ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe auch beweisen. In Ausnahmefällen kann auch der bloße Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Ob ein Gericht Kündigungsgründe für gerechtfertigt hält, ist häufig schwer prognostizierbar. Immer wieder scheitern Kündigungen jedoch an Fehlern, die leicht vermeidbar sind. Unpräzise Formulierungen gehören dazu.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt nicht zwangsläufig zur Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf das Auto angewiesen ist. Bei einem Berufskraftfahrer sieht das jedoch anders aus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Ohne Personalvermittler gestaltet sich die Suche nach geeigneten Arbeitskräften nicht selten schwierig. Besonders ärgerlich ist es, wenn es mit einer dauerhaften Anstellung nicht klappt, obwohl hohe Vermittlungsprovisionen geleistet wurden. Denn auf den Arbeitnehmer können die Kosten laut dem BAG nicht abgewälzt werden.
Die Verwertung von Überwachungsvideos ist immer wieder ein Thema in Kündigungsschutzverfahren, in denen ein Arbeitgeber Vertragsverstöße eines Arbeitnehmers beweisen muss. Das BAG hat hierzu vor Kurzem ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.
Was ist eine Turboklausel bei Kündigung? Informationen für Arbeitgeber: Bedeutung, Vorteile und rechtliche Aspekte bei der Freistellung eines langjährigen Mitarbeiters mit langer Kündigungsfrist.
Die zunehmende Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice macht sich auch bei den Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bemerkbar. Häufig geht es dabei, wie im folgenden Fall, um die Anordnung zur Rückkehr in den Betrieb.
Auskunftsverlangen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden bisher von vielen Unternehmen nicht wirklich ernst genommen und nur zögerlich bearbeitet. Diese Haltung kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.