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Kündigung

Deutschlandweit laufen derzeit die Betriebsratswahlen auf Hochtouren. Auch bisher betriebsratslose Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass künftig ein Betriebsrat bei personellen Maßnahmen zu beteiligen ist. Insbesondere bei Kündigungen ist dabei das richtige Vorgehen entscheidend.

Ein Arbeitgeberdarlehen bietet finanzielle Unterstützung – bringt aber auch rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich. Von der richtigen Vertragsgestaltung über mögliche Steuerfolgen bis hin zu Rückzahlungsregelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wer die Details nicht kennt, riskiert unerwartete Konsequenzen.

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Personal­abbau unvermeidbar: Darauf müssen Sie achten!
Bild: ©Liudmila Chernetska/gettyimages.de/

Die angespannte Wirtschaftslage zwingt viele Unternehmen zu Sparmaßnahmen und nicht selten auch zu Personalabbau. Welche Handlungsoptionen Personalverantwortlichen vorrangig zur Verfügung stehen, sollte in der aktuellen Situation bekannt sein.

In der betrieblichen Praxis hatte zuletzt die Hoffnung bestanden, dass der Massen­entlassungsanzeige bei betriebsbedingten Kündigungen künftig eine geringere Bedeutung zukommen könnte. Diese Hoffnung wurde nun durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) enttäuscht.

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In diesen Fällen ist eine Kündigung unvermeidbar
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kuzma

Nicht immer reichen sonstige Sparmaßnahmen aus, um einen Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren. Sind betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich, sollten die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden, damit Arbeitsgerichte dem Personal­abbau nicht entgegenstehen.

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Das ABC der Kündigungsgründe
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Thomas Nuehnen

Auch wenn bestimmte Verhaltensweisen auf den ersten Blick nur die Kündigung zur Folge haben können – den absoluten Kündigungsgrund gibt es nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder zur Trennung von einem Mitarbeiter führen. Das im folgenden Beitrag erläuterte Kündigungs-ABC verschafft einen Überblick.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.

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Fragen an unsere Redaktion
Bild: ©filmfoto - getty images

Kann einem Standortleiter gekündigt werden, der seine Pflichten vernachlässigt – trotz Vertrag als leitender Angestellter? Und was gilt, wenn er seine Position zwar innehat, die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllt? Wir erklären, wann eine Kündigung möglich und warum eine sorgfältige Dokumentation entscheidend ist.

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