Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann eine Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot unwirksam sein. Besonders bei Probezeitkündigungen spielt dieses Verbot in der arbeitsgerichtlichen Praxis eine wichtige Rolle.
Es ist erfreulich, dass die Rechtsprechung zunehmend kritisch prüft, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) tatsächlich den Nachweis einer Erkrankung erbringen. Gleichwohl bleibt die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtlich anspruchsvoll
Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem zu Kündigenden auch zugeht. Wer für die Zustellung den Weg des Einwurfeinschreibens wählt, muss im Streitfall für den Zugang die richtigen Nachweise vorlegen können.
Bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitgeber vor Gericht erfahrungsgemäß häufig einen schweren Stand. Wer den Wegfall eines Arbeitsplatzes im Kündigungsschutzprozess jedoch nachvollziehbar erklären kann, hat durchaus Aussicht auf Erfolg, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ohne behördliche Zustimmung ist die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter unzulässig. Der Sonderkündigungsschutz greift aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat oder vom Mitarbeiter rechtzeitig darüber informiert wird.
Ein Mitarbeiter hat nach einer Kündigung wegen Alkoholsucht grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, auch wenn er eine erfolgreiche Entzugstherapie abgeschlossen hat. Wiedereinstellungsansprüche setzen voraus, dass sich die ursprüngliche Prognose für das Arbeitsverhältnis sicher und nachweislich geändert hat, was bei Alkoholerkrankungen schwer festzustellen ist.