Wiedereinstellung nach Alkoholentzug?
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Ein Mitarbeiter hat nach einer Kündigung wegen Alkoholsucht grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, auch wenn er eine erfolgreiche Entzugstherapie abgeschlossen hat. Wiedereinstellungsansprüche setzen voraus, dass sich die ursprüngliche Prognose für das Arbeitsverhältnis sicher und nachweislich geändert hat, was bei Alkoholerkrankungen schwer festzustellen ist.
Ich habe mit einem langjährigen Mitarbeiter, der wegen seiner Alkoholsucht erhebliche Fehlzeiten hatte und für einige Betriebsablaufstörungen gesorgt hat, vor mehreren Monaten einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Jetzt macht er einen Anspruch auf Wiedereinstellung geltend, da er erfolgreich eine Entzugstherapie gemacht hat. Muss ich dem Verlangen nachkommen?
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