Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein großes Problem vieler Arbeitnehmer. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber bei der Einteilung der Arbeitszeit nicht allen Wünschen einzelner Mitarbeiter nachkommen.
Nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für bereits gut eingeführte Unternehmen kann die Übernahme eines Betriebes oder eines Betriebsteils eine Chance sein, sich neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Vor allem auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht muss eine derartige Entscheidung jedoch gut überlegt sein.
Spätestens mit der in den Startlöchern stehenden gesetzlichen Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung sollten in keinem Arbeitsvertrag klare Bestimmungen zur Behandlung von Überstunden fehlen. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Auch wenn die Skepsis gegenüber Betriebsratsmitgliedern häufig groß ist, erfüllt die ganz überwiegende Anzahl der Arbeitnehmervertreter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordentlich. Ist dies nicht der Fall, ist unter besonderen Voraussetzungen eine Kündigung möglich.
Der Nine-to-five-Job im Betrieb hat spätestens seit der Coronapandemie in vielen Unternehmen ausgedient. Wo es sich nach dem Tätigkeitsfeld einrichten lässt, wünschen sich die Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch hier stimmen.
In einem Kündigungsschutzverfahren muss ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe auch beweisen. In Ausnahmefällen kann auch der bloße Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Die duale Ausbildung ist nach wie vor ein bewährtes System für Unternehmen, um sich die Fachkräfte nach dem eigenen Bedarf heranzuziehen. Dabei ist es wichtiger denn je, dieser Aufgabe größtmögliche Bedeutung beizumessen. Auf was es dabei rechtlich ankommt, haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Die Diskussionen um die Verbesserung der Work-Life-Balance haben die Vier-Tage-Woche als eines der zentralen Themen ausgemacht. Welche rechtlichen Aspekte es hierzu zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Der Abschluss und die Abwicklung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine der größten Fehlerquellen in der Personalarbeit und führt dementsprechend häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch nicht immer sind sogenannte Entfristungsklagen erfolgreich.
Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen personellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personalfragen ins Boot holen müssen.