Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen personellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personalfragen ins Boot holen müssen.
Die Verwertung von Überwachungsvideos ist immer wieder ein Thema in Kündigungsschutzverfahren, in denen ein Arbeitgeber Vertragsverstöße eines Arbeitnehmers beweisen muss. Das BAG hat hierzu vor Kurzem ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.
Wiederholt haben in der Vergangenheit Berichte über Machtmissbrauch bei der Arbeit das Thema Compliance in den Fokus gerückt. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und warum sich jedes Unternehmen damit beschäftigen sollte, auch wenn das Klima am Arbeitsplatz stimmt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bestehen, auf was Sie bei der Vertragsgestaltung achten müssen und welche Arbeitnehmerrechte gelten.
Kaum ein Unternehmen kann auf eine werbewirksame Präsenz im Internet verzichten. Doch aufgepasst: Wenn hier Bildaufnahmen verwendet werden, auf denen aus dem Betrieb ausgeschiedene
Mitarbeiter zu sehen sind, drohen hohe Schadenersatzforderungen.
Auskunftsverlangen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden bisher von vielen Unternehmen nicht wirklich ernst genommen und nur zögerlich bearbeitet. Diese Haltung kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Führungskräfte sind auf dem Arbeitsmarkt schwer zu akquirieren. Durch Trainee-Programme machen sich Unternehmen bei der Nachwuchsplanung unabhängig und können individuelle Schwerpunkte bei der Ausbildung setzen. Welche vertraglichen Regelungen hier nicht fehlen dürfen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.
Im Sinne des Betriebsfriedens sieht das Gesetz vor, dass bei Arbeitsunfällen die Unfallversicherung für Personenschäden aufkommt und Kollegen untereinander nicht haften. Dies gilt selbst dann, wenn die schädigende Handlung absichtlich vorgenommen wird.