Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!
Personalplanplanung muss mit dem Betriebsrat beraten werden
ine vorausschauende Personalplanung ist nicht nur in einer wirtschaftlichen Krise, sondern auch bei guter Auftragslage, aber bestehendem Fachkräftemangel, für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Aus diesem Grund sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen Personalplanungen und nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen vor. Zur Personalplanung im Sinne des § 92 BetrVG zählen Planungen über
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