Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ratgeber
25. Juli 2023

Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!

PT+
Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages
Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen perso­nellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personal­fragen ins Boot holen müssen.

Personalplanplanung muss mit dem Betriebsrat beraten werden

ine vorausschauende Personalplanung ist nicht nur in einer wirtschaftlichen Krise, sondern auch bei guter Auftragslage, aber bestehendem Fachkräftemangel, für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Aus diesem Grund sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen Personalplanungen und nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen vor. Zur Personalplanung im Sinne des § 92 BetrVG zählen Planungen über

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.