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Autor: longins

Nachgewiesene Kopfschmerzen: Arbeitgeber muss zahlen

Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.

Arbeitszeitmodelle im Überblick

Der aus Politik und Wirtschaft erhobenen Forderung, dem Fachkräftemangel durch eine Ausweitung der Arbeitszeit zu begegnen und zugleich die schwache Konjunktur zu beleben, steht der Wunsch vieler Beschäftigter nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance gegenüber. Flexible Arbeitszeitmodelle können dazu beitragen, diesen Zielkonflikt abzumildern.

Online-AU ohne Arzt­gespräch kann Job kosten

Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.

Das ABC der Kündigungsgründe

Auch wenn bestimmte Verhaltensweisen auf den ersten Blick nur die Kündigung zur Folge haben können – den absoluten Kündigungsgrund gibt es nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder zur Trennung von einem Mitarbeiter führen. Das im folgenden Beitrag erläuterte Kündigungs-ABC verschafft einen Überblick.

Die Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug 5,16 Prozent, sodass auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Die Zustimmung des Bundesrats lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, ist aber zu erwarten.

Vorbeschäftigungsverbot ist kein Programmsatz

Streit um die Befristung von Arbeitsverhältnissen entsteht in der Regel immer dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung nicht fortsetzen will. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Befristung unwirksam ist, weil grundlegende Spielregeln nicht eingehalten wurden.

Behindertengerechte Beschäftigung muss dem Arbeitgeber zumutbar sein

Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.

Streitfall Karneval: Alles müssen Sie nicht mitmachen

Ob ein neuer Arbeitgeber eine eingeführte Praxis wie den bezahlten Sonderurlaub am Rosenmontag fortführen muss, bleibt für viele Betriebsübernehmer ein heikles Thema.
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