Arbeitgeber haftet für Diskriminierung durch Kunden
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer nicht nur vor Diskriminierungen durch den Arbeitgeber oder Kollegen schützen, sondern auch vor Benachteiligungen durch Dritte. Hier ist nach einem aktuellen Urteil der Arbeitgeber in der Pflicht.