Die jüngere Entwicklung im Urlaubsrecht hat dazu geführt, dass sich Arbeitsgerichte häufig mit der Abgeltung von Urlaubsansprüchen befassen müssen. Dabei fallen die Entscheidungen nicht immer zugunsten der Arbeitnehmerseite aus.
Neue Gesetze sowie die durch europarechtliche Vorgaben zunehmend strengere Rechtsprechung machen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen unerlässlich.
Wirtschaftsverbände erachten die übermäßigen Regularien und bürokratischen Verfahren als wesentliche Ursache für die anhaltend schlechte Konjunktur. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV“ soll hier Abhilfe schaffen.
Auch wenn das Gesetz keine Anforderungen an den Umfang und den Inhalt eines Arbeitsvertrages stellt, dürfen bestimmte Regelungen nicht fehlen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte Aspekte zu seinen Gunsten zu regeln.