Auch Teilzeitkräfte erhalten Mehrarbeitszuschläge
Zahlreiche Tarifverträge enthalten Regelungen, nach denen Teilzeitbeschäftigte erst dann Mehrarbeitszuschläge erhalten, wenn sie die Vollzeitarbeitszeit überschreiten. Derartige Regelungen sind nach einer aktuellen Entscheidung unwirksam.